Für Interessierte

Auslandsaufenthalte sind eine ideale Möglichkeit für Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ihren Horizont zu erweitern, Kompetenzen und Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Begegnungen zu fördern. So unterstützt das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport unter dem Motto "Enriching Lives, opening minds" Mobilitäten zu Lernzwecken und fördert Auslandspraktika in der Berufsbildung. 

Als akkreditierte Einrichtung im Programm hat die Stiftung Bildung & Handwerk die Möglichkeit, interessierte Lernende dabei zu unterstützen, Auslandspraktika zu absolvieren und sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln.

Informationen zum Programm und zur Mobilität finden Sie bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesamt für Berufsbildung I www.na-bibb.de

Die Organisation und Durchführung eines mehrwöchigen EU-geförderten Praktikums im europäischen Ausland ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Diese müssen wir, die Stiftung Bildung & Handwerk als Erasmus+ - Akteur, ebenso wie Teilnehmende erfüllen. 
Aus den Mitteln der EU wird der Auslandsaufenthalt in Form eines Stipendiums mit Zuschüssen für die Aufenthaltskosten und die Reisekosten gefördert. 
Die Höhe des Zuschusses ist durch die EU nach Zielland und Dauer des Aufenthaltes festgelegt.

Interessierte können sich bei uns bewerben und erhalten Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung des Auslandspraktikums. 

Zielländer können alle Mitgliedsländer der EU sein sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Auf Anfrage sind auch Länder darüber hinaus möglich.

Die Stiftung Bildung & Handwerk arbeitet in einigen der Zielländer mit langjährigen Partnern zusammen. Das sind Berufsschulen, Vereine oder Agenturen. Sie organisieren in Absprache mit uns das Praktikum und die Unterkunft, den Transfer bei Ankunft sowie die Einführung und Begleitung.

Zu diesen Ländern zählen aktuell:

  • Finland (Kokkola/Raahe/Savonlinna)
  • Irland (Cork/Dublin)
  • Italien (Mantua/Vicenza)
  • Litauen (Vilnius)
  • Malta (St. Julian‘s)
  • Spanien (Valencia)

In der Regel fördern wir Auslandsaufenthalte von drei bis vier Wochen Dauer, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Die Mindestaufenthaltsdauer laut Programm beträgt zehn Tage.

Im Mittelpunkt des mehrwöchigen Auslandsaufenthaltes steht ein Betriebspraktikum in einem Unternehmen, passend zum beruflichen Profil.

Die Arbeit im Praktikumsbetrieb erfolgt in der Regel in Vollzeit. Die Arbeitszeiten entsprechen den landesüblichen Gewohnheiten sowie den Regelungen des Einsatzbereiches und des Betriebes, ggf. mit entsprechenden Tagen zum Freizeitausgleich.

Zusätzlich sollte jede/r Teilnehmende sich motivieren, in der Freizeit Ausflüge und Exkursionen zu unternehmen, um Einblicke in die Kultur des Landes zu gewinnen und Menschen zu begegnen.

Die Unterbringung in den einzelnen Gastländern ist unterschiedlich und erfolgt entweder in Gastfamilien, die meistens auch für die Verpflegung sorgen, oder in Pensionen, Wohnheimen, Appartements – dann überwiegend mit Selbstverpflegung.

Die rechtlichen und finanziellen Details des Auslandsaufenthaltes regelt eine Teilnehmendenvereinbarung zwischen dem Projektträger, der Stiftung Bildung & Handwerk, und den Teilnehmenden.

Die Inhalte des Auslandsaufenthaltes werden zwischen den allen beteiligten Parteien in einer Lernvereinbarung festgelegt: der/dem Teilnehmenden, der Stiftung Bildung & Handwerk und der Partnerorganisation und dem Praktikumsbetrieb im Gastland.

Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten beizubringen.

Das Stipendium ist ein Zuschuss zur Finanzierung der Aufenthalts- und Reisekosten.

Zusätzlich werden Eigenmittel benötigt. Die Höhe der Eigenmittel ist abhängig von den Gegebenheiten im Zielland (Art der Unterkunft/Regelungen zur Verpflegung), den Reisezeiten und -kosten und natürlich auch von den persönlichen Ansprüchen an Freizeit und Wohlbefinden. 

Sobald die Teilnehmendenvereinbarung unter schrieben ist, überweist die Stiftung Bildung & Handwerk die Förderung an den/die Teilnehmende/n, wie dort dargestellt. Damit können anfallende Kosten beglichen werden.

Die Erasmus+ Fördersätze sind abrufbar auf der Seite der Nationalen Agentur beim BiBB. 

https://www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/na-bibb.de/Dokumente/01_Erasmusplus_2021-2027/Dokumente_uebergreifend/2023/df_KA1_Anhang_III_geltende_Saetze.pdf

Zur Dokumentation des Auslandspraktikums erhalten die Teilnehmenden den Europass Mobilität. Hier werden die ausgeführten Tätigkeiten und erworbenen Kenntnisse beschrieben.

https://europa.eu/europass/de/work-europe/mobility

Die Buchung der Reise erfolgt durch die Teilnehmenden. Die Stiftung Bildung & Handwerk unterstützt beratend.

Bei der Buchung der Reise müssen die Hinweise der Stiftung Bildung & Handwerk beachtet werden, weil die aufnehmenden Partner im Sinne einer optimalen Organisation bestimmte Vorgaben machen, aber auch weil die Förderung an eine bestimmte Aufenthaltsdauer gebunden ist.

Mit „EU-Xperience“ unterstützen wir die individuelle Mobilität von Interssierten bundesweit. Das bedeutet: Auszubildende oder Lernende in einer beruflichen Weiterbildung und Absolventen im ersten Jahr nach ihrer Aus- und Weiterbildung können sich bei uns für eine Förderung bewerben.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Eine laufende Aus- oder Weiterbildung oder ein entsprechender Abschluss, der nicht älter als ein Jahr ist.
  • Einverständnis des Ausbildungsbetriebes, der Berufsschule oder des Arbeitgebers
  • Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Interesse an der Landessprache des Gastlandes und Englischkenntnisse
  • Offenheit für neue Erfahrungen

Interessierte bewerben sich bei der Stiftung Bildung & Handwerk um die Förderung eines Auslandspraktikums.

Dazu bearbeiten sie den Bewerbungsbogen und die damit verbundenen Einwilligungen, wozu auch die Einwilligung in die Verarbeitung der persönlichen Daten zählt.
Der Bewerbungsbogen ist abrufbar im Bewerbungsportal und wird komplett ausgefüllt an erasmus@s-b-h.de gesendet.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Im weiteren Verlauf erstellen Teilnehmende ihre Bewerbungsunterlagen für den potentiellen Praktikumsbetrieb im Ausland. Sie bestehen aus einem Lebenslauf und einem Anschreiben in englischer, deutscher oder einer anderen europäischen Sprache.
Dazu werden der Lebenslauf und das Anschreiben des Europass genutzt.

Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Weitergabe an den europäischen Partner besprochen.

Nach Einreichen des Bewerbungsbogens erfolgt ein Erstgespräch zur Klärung der Voraussetzungen und Erwartungen, entweder online oder im persönlichen Gespräch. 

Das weitere Vorgehen wird davon bestimmt, ob bereits ein Praktikumsplatz im Ausland vorhanden ist oder noch organisiert werden muss.

A) Wenn ein Praktikumsplatz im Ausland organisiert werden muss, dann

  • werden gemeinsam die Rahmen- bedingungen für den Auslandsauf- enthalt (Land, Zeitpunkt, Dauer, gewünschte Inhalte) festgelegt
  • werden von der/dem Teilnehmenden die Bewerbungsunterlagen für den potentiellen Praktikumsbetrieb im Ausland erstellt, an die Stiftung Bildung & Handwerk gesendet, be- sprochen und an den Europäischen Partner weitergegeben.
  • vereinbaren alle Beteiligten einen Lernaufenthalt mit einem Prakti- kumsbetrieb im Europäischen Ausland, über einen Partner.
  • werden die Förderunterlagen zur Verfügung gestellt, bearbeitet und der Zuschuss überwiesen.

B)  Wenn der Praktikumsplatz vorhanden ist, dann

  • werden die Förderunterlagen zur Verfügung gestellt, bearbeitet und der Zuschuss überwiesen.

 Für alle Teilnehmenden geht es weiter mit

  • der Erstellung der Förderunterlagen,
  • der Organisation der Reise in Absprache mit der Stiftung Bildung & Handwerk, 
  • der Organisation des Aufenthaltes in Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden, der Stiftung Bildung & Handwerk und anderen kooperierenden Partnern,
  • der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt, wo das Gastland, der Arbeitsalltag und die Sprache im Fokus stehen,
  • der Auslandsphase: Praktikum im Betrieb und Erleben des Gastlandes,
  • der Nachbereitung nach der Rückkehr in einem Auswertungsgespräch und der Dokumentation des Aufenthaltes. 

Das Praktikum soll ein nachhaltiges positives Erlebnis werden. Die neuen Erfahrungen stehen im Mittelpunkt – und damit es so wird, müssen alle Teilnehmenden Ver- pflichtungen eingehen.

Gewissenhaft und engagiert das Vorhaben Auslandspraktikum anzugehen bedeutet:

  • bereit zu sein, im Interesse eines optimalen Ablaufes des Auslandsaufenthaltes mit uns zu kooperieren und offen zu kommunizieren,
  • die notwendige Zeit aufzuwenden (ca. 1-2 Stunden/ Woche), um die anfallenden Aufgaben zur Organisation des Auslandsaufenthaltes zu unterstützen,
  • sich sprachlich und inhaltlich auf den Aufenthalt vorzubereiten,
  • engagiert im ausländischen Praktikumsbetrieb zu arbeiten,
  • für die Auswertung und Nachbereitung zur Verfügung stehen,
  • in der Förderdatenbank der EU eine Bewertung nach dem Auslandsaufenthalt zu erstellen,
  • die geforderten Belege und Dokumente zu erbringen und der Stiftung Bildung & Handwerk zu übergeben.

Für das Auslandspraktikum muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.

Verpflichtend sind eine Krankenversicherung, eine umfassende Haftpflicht- und Unfallversicherung, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Freizeitbereich.

Es gibt außerdem weitere Versicherungen, deren Abschluss Teilnehmenden empfohlen wird, z. B. eine Reiseversicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Reisetickets und Gepäck. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsschutz besteht i.d.R. fort, wenn auch die Beitragszahlungen während des Auslandspraktikums weiterlaufen. Über die Krankenversicherung in Deutschland sind Auslandspraktikanten in der Regel auch in allen EU-Ländern versichert. Teilweise müssen Teilnehmende allerdings bei Arztbesuchen im Ausland in Vorleistung gehen. Sonderregelungen, z.B. in Form von Anspruchsscheinen, gelten in der Türkei.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn nach einem Arbeitsunfall Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit eines Arbeitnehmers anfallen. Je nach Art des Auslandsaufenthalts besteht der Unfallversicherungsschutz über den Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber oder die Berufsschule. Stimmt der Ausbildungsbetrieb dem Auslandsaufenthalt zu, besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Genaue Bestimmungen dazu befinden sich in der Broschüre der DGUV „Sicher im Ausland-Auszubildende“ (https://www.dguv.de/medien/inhalt/internationales/broschuere_ausbildung.pdf). Als entsendende Einrichtung stellt Stiftung Bildung & Handwerk sicher, dass ein Unfallversicherungsschutz am Arbeitsplatz besteht.

Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz 

Sie deckt die Schäden ab, die Teilnehmende ggfs. am Arbeitsplatz verursachen. Hier besteht ein Versicherungsschutz durch die entsendende Einrichtung über den Versicherer SIGNAL-IDUNA.

Auslandshaftpflichtversicherung

Für den Freizeitbereich ist im Vorfeld zu prüfen, ob eine private Haftpflichtversicherung vorliegt, die auch bei Auslandsaufenthalten greift. Ist das nicht der Fall muss eine entsprechende Absicherung getroffen werden.

Private Auslandsunfallversicherung

Diese deckt Unfälle in der Freizeit ab. Kern der Versicherung sind Fragen rund um den Rücktransport und die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Liegt kein entsprechender Versicherungsschutz vor, muss vorgesorgt werden.

Umfassender zusätzlicher Versicherungsschutz für Teilnehmende ist möglich über das Versicherungspaket für Auslandspraktikanten und -praktikantinnen des Deutschen Akademischen Austasuchdienstes, DAAD.

Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten für die Flugtickets im Krankheitsfall, ist aber nur eine mögliche Zusatzversicherung.

Ein wesentliches Element während des Auslandsaufenthaltes ist die Weiter- entwicklung der Fremdsprachenkenntnisse. Dazu erhalten die Begünstigten die Möglichkeit Sprachkurse der   EU-Academy zu nutzen und so die Sprachkenntnisse zu testen und weiterzuentwickeln. Details werden im Zuge der Vorbereitung mit Stiftung Bildung & Handwerk organisiert.

Nein! Denn die Zeit im Auslandspraktikum ist Arbeitszeit. Schon aus versicherungs- technischen Gründen ist es nicht möglich, Urlaub zu haben und dann zu arbeiten.

Hier können Sie überprüfen, ob Sie alles richtig verstanden haben.

Interesse?

Dann senden Sie eine E-mail mit vollständigem Namen an erasmus@s-b-h.de. Anschließend erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Onlinegespräch und dann den Zugang zu unserem Arbeitsbereich für Geförderte mit dem Bewerbungsportal.

ANSPRECHPARTNER

Gabriele Stampa
Fon: +49 5251 700175

Angela Bender
Fon: +49 5251 700 249

Email: erasmus@s-b-h.de

FÖRDERUNG

Unser Mobilitätsprojekt "EU-Xperience" wird gefördert durch: