So geht's für Unternehmen
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Als Poolprojektträger unterstützen wir Ihre Auszubildenden bei der Praktikumsplatzsuche und bei der Planung des Lernaufenthalts. In unseren Partnerländern sind wir gut vernetzt und finden so mithilfe unserer Partner den für Ihre Azubis passenden Betrieb.
In der Regel sorgen unsere Partner auch für eine Unterkunft vor Ort und die Einführung in das Praktikum. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen vor Ort während des Aufenthaltes.
Ihre Auszubildenden erhalten von uns ihre Förderunterlagen und das Stipendium und wir erarbeiten mit ihnen eine Lernvereinbarung als inhaltliches Programm des Auslandspraktikums.
Wir unterstützen Ihre Auszubildenden weiterhin
- in der Bewerbungsphase
- bei der Reiseorganisation
- bei der Erbringung aller notwendigen Dokumente
- bei der praktischen Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- bei der inhaltlichen und sprachlichen Vorbereitung
- in der Nachbereitung
Wir fördern aber auch Auslandsaufenthalte, die bereits von Unternehmen oder Auszubildenden organisiert wurden. In diesen Fällen stellen wir die ERASMUS+ Unterlagen, den ERASMUS+-Zuschuss zur Verfügung und sorgen für die Erbringung aller für die Förderung notwendigen Schritte der Dokumentation und Verwaltung.
Ihre Auszubildenden entwickeln ein Verständnis dafür, was es bedeutet, eine Förderung über das EU-Programm ERASMUS+ in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten einen Überblick über die zu erledigenden Aufgaben und Hinweise zur Vorbereitung.
Wir arbeiten dazu online über unseren Portalbereich „EU-Xperience“ und nutzen Europäische Instruments und Tools, wie beispielsweise
- den Europass zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen über den CV und den Europass Mobilität zur Dokumentation des Aufenthaltes
- die EU-Academy mit dem „Online Language Support“ für das unterstützende Sprachenlernen
- die Europäische Förderdatenbank, das „Beneficiary Module“, zur Dokumentation des Aufenthaltes
Als ausbildendes Unternehmen sollten Sie Ihre Auszubildenden bei der Erledigung einiger Formalitäten im Vorfeld ihres Auslandsaufenthaltes unterstützen.
- Bei der Beantragung der Freistellung vom Berufsschulunterricht
Bitte unterschreiben Sie den Freistellungsantrag - Bei der Information zuständiger Stellen
a) Anzeigen des Auslandsaufenthaltes bei der zuständigen Kammer
Laut § 36 Abs. (1) Satz 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Ausbildungsaufenthalt als Veränderung der wesentlichen Merkmale des Ausbildungsverhältnisses anzuzeigen.
Bitte versenden Sie das Informationsschreiben.
Ist der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, dann ist ein Inhaltsplan erforderlich. Hier kann die Erasmus+ Lernvereinbarung vorgestellt werden.
b) Bitte informieren Sie auch die zuständige Berufsgenossenschaft vom Auslandspraktikum
Sie können dieses Musterschreiben verwenden. - Bei der Beantragung der Entsendebescheinigung A1
Da Ihre Auszubildenden weder schwarz arbeiten noch ein Arbeitsverhältnis im Ausland eingehen, sondern weiterhin bei Ihnen beschäftigt sind und den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung unterliegen, bitten wir Sie, den entsprechenden Entsendeantrag A1 auszufüllen. Ihre Auszubildenden liefern Ihnen die notwendigen Daten.
Der Antrag muss elektronisch erfolgen - entweder über eine entsprechende Entgeltabrechnungssoftware oder über die Anwendung sv.net.
Hier finden Sie die FAQs der Deutschen Rentenversicherung rund um den A1:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html#a6708d62-8b92-488a-ae07-44ce316a3863
Empfehlenswert ist es auch, Ihren Auszubildenden eine Lernaufgabe mit auf den Weg zu geben und diese nach der Rückkehr in einem Reflexionsgespräch auszuwerten.
Sie benötigen weltoffene, flexible und gut ausgebildete Fachkräfte? Mit einem Auslandspraktikum während der Berufsausbildung können sich Ihre Auszubildenden persönlich, fachlich und sprachlich weiterentwickeln – in einem Umfeld mit besonderen Herausforderungen.
Ihre Auszubildenden werden in der Regel motiviert und mit vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen aus dem Auslandspraktikum zurückkehren.
Sie können Ihre Auszubildenden dann zu Botschaftern für ihren Ausbildungsbetrieb machen. Sie können die Auslandspraktika zur Außendarstellung nutzen, um junge Menschen für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu interessieren.
Übrigens sind es immer noch weniger als 10% aller Auszubildenden, die ein Auslandspraktikum machen.

ANSPRECHPARTNER
Gabriele Stampa
Fon: +49 5251 700175
Angela Bender
Fon: +49 5251 700 249
Email: erasmus@s-b-h.de
FÖRDERUNG
Unser Mobilitätsprojekt "EU-Xperience" wird gefördert durch:
